15 Jahre Beobachtungszeitraum bei Liebhaberei
Die Frist zur Erlassung endgültiger Bescheide zur steuerlichen Anerkennung bestimmter Tätigkeiten wurde von der Finanz von 10 auf 15 Jahre verlängert.
Die Frist zur Erlassung endgültiger Bescheide zur steuerlichen Anerkennung bestimmter Tätigkeiten wurde von der Finanz von 10 auf 15 Jahre verlängert.
Bevor ein Arzt seinen wohlverdienten Ruhestand antritt, ist eine vorausschauende und zeitgerechte Planung einer möglichen Übertragung der Arztpraxis das Um und ...
Das Aufteilungsverbot für sowohl privat als auch beruflich veranlasste Reisekosten hat der Verwaltungsgerichtshof endlich aufgeweicht. Künftig können beruflich ...
Durch das Auslaufen der Übergangsfristen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie der Dienstleistungsfreiheit gegenüber den acht neuen EU-Mitgliedsstaaten...
Aufgrund der Bestimmungen der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnung 2011 wurde die Unterordnungsgrenze bzw. Gewerbegrenze für Be- und Verarb...
Die pharmazeutische Gehaltskasse unterstützt den laufenden Apothekenbetrieb und leistet in einigen Fällen Vergütungen, die Sie in jedem Fall nutzen sollten. Man...
Ein Stiftungsvorstand ist gesetzlich verpflichtet, ab 1. April 2011 die Begünstigten dem Finanzamt, das für die Erhebung der Körperschaftsteuer der Privatstiftu...
Die Grenze zwischen gewerblichen Grundstückshandel und Vermögensverwaltung muss immer für den Einzelfall geklärt werden. Weder kann eine Objekt-Grenze noch ein ...