Die Strukturbereinigung bestehender Gruppenmitglieder-Beteiligungsgemeinschaften hat bis zum 31.12.2020 zu erfolgen. Bis dahin muss die Gruppenmitglieder-Beteiligungsgemeinschafts-Struktur unverändert bleiben (keine weiteren Mitbeteiligten, unverändertes Beteiligungsausmaß an bestehenden sowie keine neuen Beteiligungskörperschaften).
Bei Verletzung der "Einfrier"-Voraussetzungen, spätestens jedoch am 1.1.2021 wird die Gruppenmitglieder-Beteiligungsgemeinschaft aufgelöst. Beteiligungsgemeinschafts-Mitglieder, die gleichzeitig einer anderen Gruppe angehören, scheiden spätestens am 1.1.2021 aus der Beteiligungsgemeinschaft aus.
Änderungen bei der Gruppenbesteuerung

