Zudem wurde der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne bereits mit Wirkung ab der Veranlagung 2007 erleichtert. Die Gewährung der Begünstigung hängt nicht mehr davon ab, dass die den Freibetrag vermittelnden Wirtschaftsgüter in einer eigenen Beilage zur Steuererklärung ausgewiesen werden. Es reicht vielmehr aus, wenn die Dokumentation dieser Wirtschaftsgüter (sowie die Freibetragsübertragung im Falle einer Ersatzanschaffung) im Anlagenverzeichnis erfolgt. In die Steuerklärung wird lediglich die Summe des Freibetrages, getrennt nach abnutzbaren Wirtschaftsgütern und begünstigten Wertpapieren, eingetragen.
Vorzeitiges Ausscheiden eines begünstigten Wertpapiers
Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner wurde mit Wirkung ab der Veranlagung 2007 ein Freibetrag für investierte Gewinne eingeführt. Durch diese Begünstigung können sie bis zu 10% ihres steuerpflichtigen Gewinnes (maximal jedoch EUR 100.000) steuerfrei stellen, sofern sie abnutzbare Anlagengüter oder bestimmte Wertpapiere des Anlagevermögens im Gewinnjahr angeschafft haben. Allerdings müssen diese die begünstigte Gewinnbesteuerung vermittelnden Anlagengüter mindestens 4 Jahre zum Betriebsvermögen gehören. Im Falle des Verkaufs, der vorzeitigen Tilgung (z.B. von Anleihen) oder der Verbringung dieser Vermögenswerte in eine Betriebsstätte außerhalb des EU/EWR-Raumes vor Ablauf dieser 4-Jahres-Frist kommt es zu einer Nachversteuerung des Gewinnes.
Beim vorzeitigen Ausscheiden eines begünstigten Wertpapiers kann die Nachversteuerung aber dadurch vermieden werden, dass im Jahr des Ausscheidens eine begünstigte Ersatzanschaffung getätigt wird. Diese Ersatzanschaffung konnte bis Ende 2007 sowohl in einem abnutzbaren Anlagengut als auch in einem begünstigungsfähigen Wertpapier bestehen.“