Einnahmen-Ausgaben-Rechner können durch die zeitliche Steuerung von Ausgaben (Betriebsausgaben werden noch bis zum 31.12.2007 bezahlt) und Einnahmen (Zahlungseingang erst 2008) ihr steuerpflichtigen Einkommens für 2007 unter Beachtung verschiedener Einschränkungen beeinflussen.
Erstmals ist nun auch zu überlegen, ob Investitionen in begünstigte Anlagegüter (ungebrauchte, körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren oder begünstigte Wertpapiere) noch vor dem 31. 12. 2007 durchgeführt werden sollten.
Steuer-Freibetrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Der Steuer-Freibetrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist nämlich mit 10% des Jahres-Gewinnes begrenzt. Wurde dieser Steuer-Freibetrag schon zur Gänze durch andere Investitionen im Jahr 2007 ausgeschöpft, kann das Verschieben der Anschaffung ins nächste Jahr – sofern wirtschaftlich sinnvoll – durchaus Vorteile bringen. Wurden aber bislang keine begünstigten Investitionen getätigt, sind solche aber geplant, sollte noch im Jahr 2007 gehandelt werden. Dann können sie einerseits vom Steuerfreibetrag und andererseits von der Halbjahres-Abschreibung für die Investition, die ebenfalls den steuerlichen Gewinn mindert, profitieren.
Selbst für den Fall, dass auch zukünftig keine Investitionen in das Anlagevermögen geplant sind, gibt es einen Gestaltungsspielraum: Zu den begünstigten Wirtschaftsgütern zählen nämlich auch bestimmte Wertpapiere. Werden diese noch im Jahr 2007 angeschafft, können Sie noch heuer den Steuer-Freibetrag für investierte Gewinne in Anspruch nehmen.