Euro – Umstellung bei der AG

Seit 1. Jänner 1999 ist die Gründung einer Aktiengesellschaft mit Nennbetragsaktien oder Stückaktien möglich. Bei Stückaktien bleibt das Grundkapital fix und die Aktie repräsentiert einen Prozentsatz am Grundkapital. Nennbetragsaktien und Stückakten dürfen in einer Gesellschaft nicht nebeneinander bestehen. Das Grundkapital der Aktiengesellschaft beträgt 70.000 Euro. Der Aktiennennbetrag beträgt 1 Euro oder ein Vielfaches davon. Satzung auf Euro umstellen Für Aktiengesellschaften, die vor dem 1. Jänner 1999 bereits im Firmenbuch eingetragen waren oder die vor diesem Stichtag zur Eintragung angemeldet waren, darf das Grundkapital weiterhin auf Schilling lauten. Beschlüsse über die Erhöhung oder Herabsetzung des Grundkapitals werden nach dem 31. Dezember 2001 vom Gericht nur mehr dann in das Firmenbuch einzutragen, wenn die Satzung auf Euro umgestellt wird. Gründung wahlweise in Euro oder Schilling Aktiengesellschaften, die nach dem 31. Dezember 1998 und bis zum 31. Dezember 2001 gegründet werden, dürfen wahlweise in Schilling oder Euro gegründet werden. Die Satzung ist jedoch bis spätestens 31. Dezember 2002 anzupassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Eintragungen aufgrund von Anmeldungen in das Firmenbuch nur dann vom Gericht vorzunehmen, wenn die Satzung an die Bestimmungen des Euro-Begleitgesetzes wurde. Beschlüsse über die Erhöhung oder Herabsetzung des Grundkapitals werden nach dem 31. Dezember 2001 vom Gericht nur dann in das Firmenbuch eingetragen, wenn die Satzungen angepasst wurden. Als Anreiz zur baldigen Anpassung an den Euro sind damit verbundene Firmenbucheintragungen von den Gerichtsgebühren befreit. Zu beachten ist ausserdem, dass die Höchstzahl der Aufsichtsratmitglieder einer AG nunmehr wie folgt lautet:

  • Bei einem Grundkapital bis zu 350.000 Euro höchstens 7 Aufsichtsräte, bei mehr als 350.000 Euro höchstens 12 und bei mehr als 3.500.000 Euro Grundkapital höchstens 20 Aufsichtsräte.

Die Umrechnung des Grundkapitals und der Aktiennennbeträge ist gesetzlich geregelt und erfolgt auf Grundlage des kleinsten Aktiennennbetrages. Der ermittelte Betrag wird auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Ausgehend von diesem Betrag werden die höheren Aktiennennbeträge als ein Vielfaches dieses Betrages errechnet. Das Grundkapital ergibt sich als die Summe der so errechneten Aktiennennbeträge. Beispiel: Kleinster Aktiennennbetrag: 100,- S 100 / 13,7603 = 7,26728 = EUR 7,27 Grundkapital: S 100.000.000,- = EUR 7.270.000,- (auf Aktienbasis gerundet) Falsch wäre daher: S 100.000.000,- / 13,7603 = EUR 7.267.283,42