Neuerungen im Sozialversicherungs-Bereich

Neben der Erhöhung der monatliche Höchstbeitragsgrundlage um € 90 (zusätzlich zur jährlichen Aufwertung) ändern wird mit Jänner 2013 der Pensionsbeitragssatz von derzeit 17,5% auf 18,5% angehoben. Die Pensions-Mindestbeitragsgrundlage wird bis zum Jahr 2017 auf € 654,83 eingefroren und danach bis zum Jahr 2022 auf die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze abgesenkt.

In der Bauernsozialversicherung werden die Pflichtbeiträge zur Pensionsversicherung von derzeit 15,5% auf zunächst 16% (ab 1.7.2012), dann auf 16,5% (ab 1.7.2013) und schlussendlich auf 17% (ab 1.1.2015) angehoben. Außerdem ist die Erhöhung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung im Fall der Beitragsgrundlagen-Option auf rd. € 700,00 per 2013 vorgesehen.