In der Gewerbeordnung wurde mit 1.7.2007 für die Form der selbstständigen, gewerblichen Tätigkeit der häuslichen Pflege ein neues Gewerbe geschaffen – die „Personenbetreuung“. Dieses kann sowohl von in- als auch von ausländischen Personen ausgeführt werden. Das Gewerbe umfasst insbesondere haushaltsnahe Tätigkeiten wie Reinigung, Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen sowie die soziale Betreuung. Nicht umfasst ist „medizinische“ Betreuung, die Krankenpflegeberufen vorbehalten ist.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht unterliegt die Tätigkeit in Österreich grundsätzlich einer Pflichtversicherung in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung. Werden bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschritten, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, die eine Befreiung von der Pensions- und Krankenversicherung vorsieht. Aus steuerlicher Sicht führt die Tätigkeit zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, die vorwiegend im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt werden.