Kein neuer Fristenlauf für Spekulation bei Kommassierung
Ein Grundstückstausch im Zuge einer Kommassierung stellt keine Veräußerung und Anschaffung im Zuge der Beurteilung der Spekulationsfrist dar.
Ein Grundstückstausch im Zuge einer Kommassierung stellt keine Veräußerung und Anschaffung im Zuge der Beurteilung der Spekulationsfrist dar.
Wird das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH geführt, kann es zu keiner Haftung kommen." Diesem Irrtum unterliegt eine Vielzahl von österreichischen Untern...
Ab 1.9. 2009 können Bauunternehmer, die Bauleistungen an Subunternehmer in Auftrag geben, für Beitragsrückstände des Subunternehmers bei den Krankenversicherung...
Lässt sich die Aufrechterhaltung einer nachhaltig nur Verluste erzielenden und damit wirtschaftlich unattraktiven Tätigkeit nur aus privaten, subjektiven Erwä-g...
In den letzten Wochen wurden große Teile Österreichs von Unwettern heimgesucht, deren Folgen oft verheerend waren. Um einen Anreiz für Spenden an Hochwasseropfe...
In Österreich gibt es etwa 70.000 freie Dienstverträge. Mit 1. Jänner 2010 werden diese Dienstnehmer den echten Dienstnehmern angeglichen und somit für den Dien...
Die Tore der Abzugsfähigkeit von Kongressen, Studien- und Fortbildungsreisen sind schnell geschlossen, wenn es an der Erfüllung notwendiger Voraussetzungen mang...
Aufwendungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu fremdüblichen Bedingungen zwischen Ehepartnern anfallen, können als Betriebsausgaben geltend gemacht we...