Mitteilungspflicht von Honoraren
Bestimmte im Jahr 2008 ausbezahlte Honorare sind dem Finanzamt spätestens bis zum 28. Februar 2009 zu melden.
Bestimmte im Jahr 2008 ausbezahlte Honorare sind dem Finanzamt spätestens bis zum 28. Februar 2009 zu melden.
Wenn Sie ein Bankkonto oder ein Wertpapierdepot im Ausland haben, dann sollten Sie nicht vergessen, die Zinsen daraus auch Ihrem Finanzamt bekannt zu geben. Die...
Durch den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegt der Erwerb von Liegenschaften aufgrund einer Erbschaft oder einer Schenkung unter Lebenden se...
Wurde ein steuerpflichtiger Vorgang nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Finanzamt erklärt oder eine Steuer nicht fristgerecht abgeführt, kann ein Finanzstrafverfa...
Für den Leistungsempfänger hat die falsche oder nicht ausreichende Angabe des Namens und der Adresse des Leistenden gravierende Folgen: Er kann die an den Liefe...
Die Beteiligung als Kommanditist an einer kapitalistisch organisierten Kommanditgesellschaft oder als stiller Gesellschafter an einer vergleichbaren stillen Ges...
Verpachtet ein Unternehmer seinen Gewerbebetrieb, stellt sich die Frage, ob mit dieser Verpachtung nur ein vorübergehendes Stilllegen seines wirtschaftlichen E...
Dient ein Gebäude unmittelbar der Erzielung von Vermietungseinkünften können Schäden infolge höherer Gewalt steuerlich sofort abgesetzt werden. Wird das Gebäude...