Neue Grenzen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
Betrug der Vorjahresumsatz eines regelbesteuerten Unternehmers maximal € 30.000, so kann die Umsatzsteuerzahllast vierteljährlich entrichtet werden, die Übermittlung einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist nicht erforderlich. Liegt der Vorjahresumsatz zwischen € 30.000 und € 100.000, kann die (verpflichtende) UVA vierteljährlich übermittelt werden (grundsätzlich über FinanzOnline). Weiters besteht die Pflicht zur Abgabe einer USt-Jahreserklärung. Ab € 100.000 ist die UVA monatlich zu übermitteln.
Vorjahresumsatz | Zeitraum für UVA |