Verkauf eines Forstbetriebes über eine GmbH

Erster Schritt ist also die Einbringung des Forstbetriebes nach den Bestimmungen des Umgründungssteuerrechts in eine GmbH. Falls Einnahmen-Ausgaben-Rechner oder pauschalierte Forstwirte eine Einbringung vornehmen, müssen sie zuerst zur doppelten Buchführung wechseln. Übergangsergebnisse müssen dabei steuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Einbringung ist, dass der Forst einen positiven Verkehrswert aufweist.

Bei Verkauf der GmbH bzw. des GmbH-Anteiles ist dann die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und den steuerlichen Anschaffungskosten steuerpflichtig. Bezüglich der Bemessungsgrundlage besteht kein wesentlicher Unterschied zu Waldverkäufen, die direkt vom Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft durchgeführt werden, da auch hier der auf Grund und Boden entfallende Kaufpreisanteil steuerfrei ist.

 Vorteil für den Verkäufer – Nachteil für den Käufer

Die Veräußerung der GmbH bzw. des GmbH-Anteiles unterliegt bei Einhaltung der einjährigen Spekulationsfrist beim Verkäufer nur dem Hälftesteuersatz. Ist der Verkäufer hingegen Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft, so kommt bei Waldverkäufen der Hälftesteuersatz nur zur Anwendung, wenn der Verkäufer über 60 Jahre alt ist oder erwerbsunfähig oder verstorben ist und ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil verkauft wird.

Bewirtschaftet der Erwerber der GmbH bzw. des GmbH-Anteiles den Forstbetrieb in dieser Rechtsform weiter, unterliegt sein Gewinn der Körperschaftsteuer von 25%, darüber hinaus unterliegen Ausschüttungen aus der GmbH auch der Kapitalertragsteuer von 25%. Insgesamt unterliegt der Gewinn bei Vollausschüttung somit einer Besteuerung von 43,75 %. Nachteilig macht sich bemerkbar, dass das gekaufte stehende Holz bei zukünftigen Holznutzungen und -verkäufen nicht als Aufwand gegengerechnet werden kann. Außerdem werden die steuerhängigen stillen Reserven des stehenden Holzes mitgekauft. Falls nun der Wald als solches weiterverkauft wird, müssen grundsätzlich die stillen Reserven des stehenden Holzes versteuert werden – anders nur, wenn die GmbH bzw. der GmbH-Anteil insgesamt gekauft wird.

Tipp
Der Verkauf eines Forstbetriebes über eine GmbH ist dann sinnvoll, wenn der Verkäufer unter 60 Jahre alt ist und der Käufer die GmbH vorwiegend zu jagdlichen Zwecken kauft und den Forst nicht bald wieder verkaufen möchte. Eine sorgfältige Steuerplanung im Einzelfall ist für Verkäufer und Käufer dringend zu empfehlen.