Und so funktioniert das Auslandlseasing, das der EuGH vielleicht wieder möglich macht: Ein österreichischer Unternehmer kauft bei einem österreichischen Autohändler einen Pkw, der ausschließlich in Österreich verwendet werden soll. Der Pkw wird über Leasing finanziert. Als Leasingbank wählt der Unternehmer eine deutsche Bank, mit der er den Leasingvertrag per Fax oder E-Mail abschließt. In diesem Fall wird der Leasingumsatz in Deutschland erbracht, obwohl der Pkw stets in Österreich bleibt. Der österreichische Unternehmer bekommt daher in Deutschland die Vorsteuer aus der Leasingrate (zur Zeit allerdings nur noch zu 50 %) erstattet. Riegel EU-konform? Damit österreichische Unternehmer nicht in den Genuss des Vorsteuerabzuges für Pkw gelangen können, hat der Gesetzgeber solchen Gestaltungen mit der Schaffung des Eigenverbrauchstatbestandes am 6.1.1995 einen Riegel vorgeschoben. Nach dieser Bestimmung wird in Österreich Umsatzsteuer erhoben, wenn im Ausland ein Anspruch auf Vorsteuererstattung besteht. Seit langem wird bezweifelt, dass dieser Eigenverbrauchstatbestand EU-konform ist. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) diese Regelung dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Der VwGH hat nämlich Bedenken gegen die Bestimmung, weil sie klassischen Protektionismus zum Ausdruck bringe. Die Maßnahme des Gesetzgebers diene dem Schutz der inländischen Leasingwirtschaft. Hätte man diese Maßnahme nicht ergriffen, wäre das Leasen von Pkw für österreichische Unternehmer wegen des ausländischen Vorsteuerabzuges über einen ausländischen Leasinggeber vorteilhafter als über einen inländischen. Die Bestimmung könnte daher gegen die europäische Marktfreiheit verstoßen.
Vorsteuerabzug beim Pkw – demnächst möglich?
