Bis dahin stand diese Möglichkeit nur Zimmer vermietenden Landwirten offen. Voraussetzung ist, dass bei Verabreichung eines Frühstücks und einer täglichen Reinigung die Anzahl von 10 Betten nicht überschritten wird. Werden Appartements mit Kochgelegenheit vermietet und keine der genannten Nebenleistungen erbracht, so kann bis zu einer Anzahl von fünf vermietbaren Appartements eine Ausgabenpauschale von 30% in Anspruch genommen werden.
In beiden Fällen verstehen sich die Einnahmen (zur Berechnung der Pauschale) ohne Umsatzsteuer und Kurtaxe. Die Kurtaxe ist als durchlaufender Posten zu behandeln. Bei Anwendung der (USt-)Bruttomethode dürfen die bezahlte Vorsteuer sowie die Vorsteuer aus Anlageinvestitionen gesondert abgesetzt werden. Bei Dauervermietung von Wohnungen ist ein Abzug von pauschalen Werbungskosten nicht zulässig.