Der Sachbezug für Zinsenersparnisse bei Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen wird auf 3,5% herabgesenkt.
Die Erhöhung des allgemeinen Steuerabsetzbetrages und die Vereinfachung der Einschleifbestimmungen bringt eine neue Lohnsteuerberechnung und neue Lohnsteuertabellen.
Die Freigrenze bei sonstigen Bezügen wird auf € 1.900 erhöht.
Die Lohnzettelübermittlung erfolgt künftig über ELDA. li>Abfertigungen für Zeiträume, für die ein Anspruch gegenüber einer MV-Kasse besteht, werden nach dem Monatstarif besteuert.