Änderungen im Umsatzsteuerrecht

Umsatzsteuersondervorauszahlung Die bei den Unternehmern unbeliebte Umsatzsteuersondervorauszahlung entfällt bereits ab dem Jahr 2003 ersatzlos. Ausdehnung der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung von Steuererklärungen Die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen besteht bereits seit dem Monat April 2003, es sei denn, die elektronische Einreichung ist dem Unternehmer technisch nicht zumutbar. Das ist der Fall, wenn der Unternehmer keinen Internet-Zugang hat. Für Meldezeiträume ab 1.1.2004 wird die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung auch auf die Zusammenfassende Meldung sowie auf die Umsatzsteuerjahreserklärung ausgedehnt. Neuerungen bei der Einfuhrumsatzsteuer Nach derzeitiger Rechtslage ist die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) vom Importeur zunächst an die Zollbehörden zu entrichten. Der entsprechende Vorsteuerabzug steht dem Importeur in der Folge erst für den Monat der Entrichtung zu, was regelmäßig einen Finanzierungsnachteil bewirkt. Für Einfuhren ab 1.10.2003 wurde nunmehr die Möglichkeit einer Direktverrechnung geschaffen, wenn diese vom Importeur in der Einfuhranmeldung beantragt wird. Im Fall der Direktverrechnung wird die EUSt dem Importeur am Abgabenkonto seines Betriebsfinanzamtes lastgeschrieben. Der entsprechende Vorsteuerabzug kann bereits für jenen Monat geltend gemacht werden, für den die Lastschrift erfolgt ist. Damit wird die EUSt zu einem „durchlaufenden Posten“ und hat keine negativen Liquiditätsauswirkungen mehr. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen Seit 1.7.2003 werden Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen als so genannte. „Katalogleistungen“ qualifiziert. Das betrifft etwa die Bereitstellung von Websites, EDV-Fernwartung oder die Lieferung von Software, Informationen, Musik oder Filmen auf elektronischem Weg. Das bedeutet, dass diese Leistungen nicht in Österreich umsatzsteuerbar sind, wenn der Kunde ein Unternehmer mit Sitz im Ausland (EU oder Drittland) oder ein Nichtunternehmer mit (Wohn)sitz im Drittland ist.