Änderungen in der Sozialversicherung

Versehrte und Beamte Versehrte haben ab dem 1. Jänner 2001 nur mehr dann Anspruch auf Familien- und Taggeld, wenn sie nicht gleichzeitig eine gesetzliche Pension beziehen. Kräftig zur Kasse gebeten werden auch pensionierte Beamte, die über eine schöne Zusatzpension verfügen. Sie müssen davon nämlich einen Beitrag zur Krankenversicherung leisten. Auch im neuen Kapitalmarktoffensivegesetz, kurz KMOG sind einige Änderungen enthalten. Es stellt sicher, dass steuerliche Vorteile von Mitarbeiterbeteiligungen nicht von der Sozialversicherung aufgefressen werden. Über Details unterrichten wir Sie gerne. Neuer Pensionsversicherungssatz für „Neue Selbständige“ Der Verfassungsgerichtshof hat die für „Neue Selbständige“ geltenden Beitragssätze in der Pensionsversicherung als verfassungswidrig erkannt. Als Folge gilt für „Neue Selbständige“ ab 1. August 2000 derselbe Beitragssatz wie für alle anderen GSVG-Versicherten, nämlich 14,5 %. Pendlerpauschale Zur Abgeltung der höheren Treibstoffkosten wird für das Jahr 2000 und 2001 das „große“ Pendlerpauschale für Arbeitnehmer um 10 % erhöht. Die Berücksichtigung erfolgt gemeinsam im Jahr 2001, das bedeutet, dass das Pendlerpauschale um insgesamt 20 % angehoben wird. Vergleichs- und Nachzahlungen, Kündigungsentschädigungen Für Zahlungen aufgrund gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleiche und Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre, die ab dem 1. Jänner 2001 zufließen, gilt statt der bisherigen Besteuerung mit dem „Belastungsprozentsatz“ nun folgendes: Vom Bruttobetrag können zunächst Kostenersätze, etwaige gesetzliche und vertragliche Abfertigungen sowie die auf den verbleibenden Betrag entfallenden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Vom Restbetrag sind vier Fünftel zum laufenden Tarif zu versteuern, ein Fünftel bleibt steuerfrei. Diese Besteuerung (vier Fünftel pflichtig, ein Fünftel frei) gilt ab 1. Jänner 2001 auch für Kündigungsentschädigungen.