Anmeldung vor Beginn der Beschäftigung

Bereits seit Jahresbeginn müssen Dienstgeber mit Sitz im Burgenland ihre Dienstnehmer, für die die Burgenländische Gebietskrankenkasse zuständig ist, spätestens bei Beginn der Beschäftigung anmelden. Sollte dieses Pilotprojekt funktionieren, ist mit 1.1.2007 eine österreichweite Einführung zu erwarten.