Anwendung eines falschen Kollektivvertrages:

Auf Grund einer Gewerbeberechtigung wird man in der Wirtschaftskammer einer bestimmten Fachgruppe zugeordnet. Diese Zuordnung zeigt in der Regel auch, welcher Kollektivvertrag richtigerweise angewendet werden müsste. Die Wirtschaftskammer gibt darüber telefonisch Auskunft, wenn die Fachgruppen-Mitgliedschaft geklärt ist. Die Mitgliedschaft kann auch aus dem Zahlschein für die jährliche Grundumlage entnommen werden. Arbeitsgericht kann entscheiden Wenn man fachlich und sachlich die richtige Gewerbeberechtigung erlangt hat, entscheidet ausschließlich die interne Wirtschaftskammer-Zuordnung, ob etwa der Gewerbe- oder der Industrie-Kollektivvertrag angewendet werden muss. Wenn allerdings die Gewerbeberechtigung mit der tatsächlich ausgeübten Unternehmens-Tätigkeit ganz offensichtlich nichts zu tun hat, würde in einem allfälligen Prozess das Arbeitsgericht selbst beurteilen, welches der sachlich richtige Kollektivvertrag ist. In einem solchen Ausnahmefall entscheidet das Arbeitsgericht dann auch, ob das Unternehmen nach der Art der Ausübung seiner Tätigkeit dem Gewerbe oder der Industrie zuzuordnen ist. Nachforderungen der Mitarbeiter und der Krankenkasse Falls die Entlohnung der Mitarbeiter im richtigen Kollektivvertrag gegenüber dem bisherigen zu niedrig war, können diese bis zu drei Jahre rückwirkend Nachforderungen stellen. Die Gebietskrankenkasse kann in solchen Fällen der Unter-Entlohnung bis zu fünf Jahre rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachfordern. Wir empfehlen Ihnen daher, ein Mal jährlich zu überprüfen, ob der richtige Kollektivvertrag angewendet wird.