Mit dem KMOG wurde die Idee der Spekulationsertragsteuer endgültig fallen gelassen. Stattdessen werden nun Gewinne, die der Fonds aus der Veräußerung von Fondsvermögen erzielt (sogenannte „Substanzgewinne“), mit Kapitalertragsteuer (KESt) belastet. Diese KESt wird von den Banken vom Anteilsinhaber in Höhe von 5% einbehalten und an den Fiskus abgeführt. Zu bezahlen ist die KESt stets nur am Ende des Fondsgeschäftsjahres. Werden Fondsanteile unterjährig verkauft, bleiben die Substanzgewinne unberücksichtigt. Es findet keine der Stückzinsenabrechnung bei den Zinserträgen vergleichbare Abgrenzung statt, sodass der Käufer die KESt auch für die vom Verkäufer bereits erzielten Substanzgewinne trägt. Ausländische Investmentfonds Auch für ausländische Investmentfonds ergeben sich Änderungen: Sogenannte „weiße“ Fonds, das sind ausländische Investmentfonds, die zum öffentlichen Vertrieb im Inland zugelassen sind, deren Anteilscheine öffentlich angeboten werden und deren ausschüttungsgleiche Erträge durch einen inländischen steuerlichen Vertreter nachgewiesen werden, werden inländischen Fonds gleichgestellt. Die Besteuerung der Substanzgewinne gilt daher auch für ausländische Fonds. Offenlegung der Substanzgewinne Der Abzug der KESt kann aber nur dann von den Banken vorgenommen werden, wenn der Anteilsinhaber dem Finanzamt die im ausländischen Fonds erzielten Substanzgewinne offen legt. Tut er das nicht, unterliegen sämtliche ausländische Fonds nunmehr einer sogenannten „Sicherungsbesteuerung“. In diesem Fall nimmt der Herr Finanzminister einfach 10 % des Rücknahmepreises des Fondsanteils und nicht bloß der Fondserträge (bei unterjährigem Verkauf 0,8 % für jedes abgelaufene Kalendermonat) für die Berechnung der KESt als fiktiv zugeflossenen Ertrag an. Dieser „Ertrag“ wird einer 25%igen KESt unterzogen. Vermeidung der Sicherungssteuer Die einzige Möglichkeit, der Sicherungssteuer ohne Finanzamtsmeldung zu entgehen, ist die Investition in österreichische „Dachfonds“ (das sind Fonds, die selbst wiederum Anteile an Investmentfonds halten), die ihrerseits in ausländische (Aktien-) Fonds investieren. Denn der österreichische Dachfonds unterliegt bloß der 5 %igen Substanzgewinn-Besteuerung und nicht der hohen Sicherungssteuer.