„Bank Relations“ – Kapitalmarktkommunikation für KMU

Der Umfang einer zeitgemäßen Firmenkundenbetreuer-Unternehmer-Beziehung muss aber eine wechselseitige Zusammenarbeit mit dem Ziel sein, laufend einen transparenten Überblick über die Risikosituation des Unternehmens bieten zu können. Deshalb sollte als dritter Partner der Steuerberater mitwirken, um eine adäquate Aufbereitung der Informationen zu gewährleisten. In Anlehnung an den Begriff der „Investor Relations“ am Aktienmarkt kann man das Schlagwort „Bank Relations“ verwenden. „Bank Relations“ soll eine lebendige Dreiecksbeziehung Firmenkundenbetreuer-Unternehmer-Steuerberater beschreiben, die vor allem vier Punkte in der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Bank und Kunde umsetzt:

  • Bilanzpolitik Da für die Bank die Rechnungswesenunterlagen bei der Abschätzung der Risikosituation des Unternehmens eine gewichtige Rolle einnehmen, muss eine Bilanzpolitik, die als zentrales Ziel die Steuer- und Gewinnminimierung verfolgt, überdacht werden. Wenn man kein Mittelmaß zwischen Gewinnminimierung und -maximierung findet, kann man etwa über eine Cashflow-Rechnung dem Firmenkundenbetreuer klar machen, warum die Unternehmenssituation trotz geringer Gewinne gut ist.
  • Zukunftsorientierte Investitionspolitik Beim Rating im Rahmen der Kreditvergabe wird es in Zukunft mehr denn je auf die zur Kredittilgung verfügbaren Zahlungsmittel ankommen. Bei der Planung von Investitionen gilt es daher ein besonderes Augenmerk auf rasche Zahlungsflüsse aufgrund der Investition zu legen und diese Planung durch Annahmen, die auf branchenüblichen Kenngrößen basieren, zu plausibilisieren.
  • Zukunftsorientierte Finanzierungspolitik Für KMU sind die Finanzierungsquellen aufgrund der beschränkten fachlichen Ressourcen und der benötigten Volumina zumeist auf Bankkredite beschränkt. Durch eine Professionalisierung des Finanzmanagements oder gemeinsames Vorgehen in einer Gruppe mehrerer Unternehmen könnten alternative Finanzierungsmöglichkeiten umgesetzt werden.
  • Informationsfluss Dem Firmenkundenbetreuer sollten relevante Informationen unmittelbar und ein Standardinformationspaket laufend, etwa einmal pro Quartal, zur Verfügung gestellt werden. Der Informationsbedarf sollte mit dem Firmenkundenbetreuer festgelegt werden; der Steuerberater sollte diesen bei entsprechender Nutzung der EDV-technischen Möglichkeiten laufend decken können.

Als Ergebnis einer solchen Zusammenarbeit zwischen Firmenkundenbetreuer, Unternehmer und Steuerberater darf sich der Unternehmer nicht nur vorteilhafte Kreditzinsen erwarten, sondern auch positive Impulse für das tägliche Geschäft.