Bilanz für Jungärzte?

Neben dem Abklären des rechtlichen Rahmens (Ärztekammer, Krankenkassen, …), der Planung des finanziellen und personellen Einsatzes (welche Investitionen sind nötig, welche Zwischenfinanzierung, wie viele Mitarbeiter,…) und der Sicherstellung der Finanzierung (Kreditvertrag mit der Bank) kommt man als „Jungunternehmer“ eben auch nicht um steuerrechtliche Agenden herum. Jungarzt und Bilanzierung? Bei Ärzten ist die Aufzeichnung in Form der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung üblich. Alle Einnahmen und Ausgaben, die innerhalb eines Kalenderjahres zugeflossen sind, werden einfach saldiert und der so ermittelte Gewinn versteuert. Anlaufverluste dürfen nur die ersten 3 Jahre vorgetragen werden. Im Einzelfall wäre jedoch auch zu prüfen, ob nicht die freiwillige Bilanzierung (doppelte Buchführung) für den Jungarzt einen Vorteil bringt. Für den Fall nämlich, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne in einem aktuell anhängigen Streitfall auch für Ärzte ermöglicht, wäre nämlich die Bilanzierung durchaus interessant Übernahme einer bestehenden Ordination Neben der Neugründung besteht auch die Möglichkeit, eine bereits bestehende Praxis zu erwerben. Der Hauptvorteil eines Praxiskaufs liegt in der Übernahme (zumindest eines Teils) des bereits vorhandenen Patientenstocks, der dem Käufer von Anfang an einen entsprechenden Umsatz sichert – insbesondere dann, wenn mit dem Kauf der Ordination auch die Aussicht auf Erteilung eines Kassenvertrages besteht. Verkauft werden können die Ordinationseinrichtung, medizinisch oder sonstige technische Einrichtungen oder Geräte, die Räumlichkeiten sowie der Patientenstock. Nicht verkauft werden können jedoch die Kassenverträge. Der Zeitpunkt der Übergabe ist genauso zu definieren, wie ein Übergang bestimmter Vertragsverhältnisse auf den Käufer. Auch Vereinbarungen über Konkurrenzverbot, Kassenverträge, Gewerbeberechtigungen, medizinische Geräte, Wartungsverträge, Kosten, Gebühren und der Gerichtsstand sollten unbedingt schriftlich festgelegt werden.