Bildungskarenz wieder möglich

Wenn Sie als Arbeitnehmerin mit Ihrem Arbeitgeber im Anschluss an die zweijährige arbeitsrechtliche Karenz eine Bildungskarenz vereinbaren, haben Sie Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des Kindergeldes. Und das bis zu einem weiteren Jahr! Sie müssen nur an einer „Weiterbildungsmaßnahme“ teilnehmen (der Gesetzgeber nimmt es hier nicht sehr genau) und Ihr Dienstverhältnis muss bereits seit drei Jahren bestehen. Weiterbildungsgeld Auch der gleichzeitige Bezug von Kinderbetreuungs- und Weiterbildungsgeld ist nicht ausgeschlossen. Während des Bezuges von Kinderbetreuungs- bzw. Weiterbildungsgeld sind Sie dann auch krankenversichert. Für Personen über 45 Jahren entspricht die Höhe des Weiterbildungsgeldes sogar der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes (also bis zu EUR 1.100,– monatlich). In diesen (Alters)Fällen gilt die Zeit der Bildungskarenz noch dazu als Ersatzzeit in der Pensionsversicherung.