Erhöhen Sie die Preise – nicht nur die Löhne!

Ein gewisses Maß an Geldentwertung lässt sich auch in der EU nicht verhindern. Die Inflation – derzeit liegt sie bei etwa zwei Prozent im Jahr – ist nun einmal ein Teil des wirtschaftlichen Motors jeder Volkswirtschaft. Um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu erhalten, federn die Einigungen auf sozialpartnerschaftlicher Ebene alljährlich das Gröbste ab. Unternehmer haben in weiterer Folge die Lohn- und Gehaltssteigerungen zu tragen, müssen sich aber um die eigene Geldbörse selber kümmern. Und das geht aus betriebswirtschaftlicher Sichtweise nur mit Ausgabensenkung oder Einnahmensteigerung. Rationalisierungspotenzial bald ausgeschöpft Erfolgreiche Unternehmer haben vorhandenes Rationalisierungspotenzial bald weitgehend ausgeschöpft. Dann bleibt nur mehr übrig, sich an einer einnahmenseitigen Steigerung zu versuchen. Bei einer Mengensteigerung nach dem Motto „Darf`s ein bisserl mehr sein…“ belastet aber der zusätzliche Wareneinsatz das Unternehmensergebnis. Immerhin wird aber zusätzlicher Umsatz generiert. Eine Preissteigerung dagegen wandert direkt in den Gewinn Ihres Unternehmens. Professionelle Auswertung von Daten Niemand versteht von Ihrem Unternehmen und von Ihrer Branche so viel wie Sie selbst. Eine professionelle Auswertung von Daten – wie etwa Anzahl der Kunden, Anzahl der Einkäufe eines Kunden pro Periode, durchschnittlicher Umsatz pro Einkauf – liefert Ihnen aber eine vortreffliche Grundlage für Ihre Entscheidung für und wider einer Erhöhung der Preise. Oder können Sie aus dem Bauch heraus sagen, wie viel Kunden Sie durch eine Preiserhöhung verlieren dürfen, um durch die folgende Umsatzsteigerung ein besseres Ergebnis einzufahren? Professionelle Hilfe eines Steuerberaters kann dabei nur helfen. Lassen Sie es sich von uns vorrechnen!