Erste Rechtsprechung zur neuen Elternteilzeit

Dies bedeutet eine erhebliche zusätzliche Belastung für Sie als Arbeitgeber. Ihr Mitarbeiter kann nämlich diese Elternteilzeit durch eine einseitige Erklärung über die gewünschte neue Lage und/oder die Dauer der Arbeitszeit auslösen. Sollten Sie als Arbeitgeber dann mit der vorgeschlagenen Teilzeitvariante nicht einverstanden sein, wäre rechtzeitig eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht mit Unterbreitung eines Gegenvorschlags einzubringen. Das Gericht hat bei seiner Entscheidung über die Klage zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und jenen des Arbeitgebers abzuwägen. Klageweg möglichst vermeiden Erste Gerichtsentscheidungen haben gezeigt, dass die Interessen der Arbeitnehmer den betrieblichen Interessen meistens vorgezogen werden, da die Gerichte den Betrieben größere Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung und dem Einsatz von Ersatzkräften zumuten. Als Arbeitgeber sollten Sie daher den Klageweg möglichst vermeiden und in Gesprächen mit Ihrem Mitarbeiter eine einvernehmliche Lösung suchen.