Essensgutscheine für Mitarbeiter

Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt, sind bereits seit langer Zeit lohnsteuerfrei. Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) galt diese Befreiung jedoch nicht für die Abgabe von Gutscheinen (Essensbons oder Essensmarken), die die Arbeitnehmer zur Einnahme von freien oder verbilligten Mahlzeiten außerhalb des Betriebes des Arbeitgebers berechtigen. Jetzt auch Gutscheine steuerfrei Durch das Abgabenänderungsgesetz 2004 sind nun auch Gutscheine für Mahlzeiten bis zu einem Wert von € 4,40 pro Arbeitstag lohnsteuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer nahe gelegenen Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie nur bis zu einem Betrag von € 1,10 pro Arbeitstag lohnsteuerfrei. Diese Befreiungsbestimmungen haben im Bereich der Umsatzsteuer keine Gültigkeit. Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern freie Mahlzeiten, liegt insoweit ein umsatzsteuerpflichtiger Sachbezug vor, als der Arbeitgeber aus den dafür anfallenden Kosten einen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann.