Freibetrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab 2007

Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern bleibt ab dem Jahr 2007 ein Gewinnanteil von bis zu 10%, maximal € 100.000 pro Jahr steuerfrei, wenn er in ungebrauchte, körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren investiert wird. Also etwa in Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, Taxifahrzeuge, EDV und ähnliches. Aber auch bestimmte Wertpapiere (Anleihen und Anleihenfonds) sind begünstigte Investitionen, wenn sie zumindest 4 Jahre gehalten werden. Nach Ablauf von 4 Jahren können die Wertpapiere wieder veräußert werden. Der Freibetrag kann jedoch nicht bei Gebäuden, PKW, Kombis, gebrauchten oder geringwertigen Wirtschaftsgütern in Anspruch genommen werden. Beispiel Betragen der Jahresgewinn € 120.000 und die Anschaffungskosten einer Maschine € 11.000, kann ein Steuerfreibetrag von € 11.000 geltend gemacht werden. Der zu versteuernde Jahresgewinn reduziert sich daher auf € 109.000. Achtung! Nicht unter die neue Begünstigung fallen nach Interpretation der Finanzbehörde jene Selbstständigen, die keinen Betrieb haben, wie etwa Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einkünften aus (sonstiger) selbstständiger Arbeit, Aufsichtsräte oder Stiftungsvorstände. Einnahmen-Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer? Bilanzierer können von den Steuerzuckerln grundsätzlich nicht profitieren, womit ein Wechsel der Gewinnermittlungsart bei manchen von Vorteil sein könnte. Die neue Begünstigung ist damit vor allem bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern mit hohem Einkommen attraktiv. Insbesonders dort, wo ein Wechsel in eine GmbH etwa aus berufsrechtlichen Gründen (Arzt) nicht möglich ist. Ein Freiberufler mit einem Einkommen von beispielsweise € 500.000 kann ab 2007 pro Jahr € 50.000 steuerfrei stellen und sich somit € 25.000 an Einkommensteuer ersparen, vorausgesetzt, dass er in diesem Ausmaß investiert oder Anleihen erwirbt. Die bei Bilanzierern anwendbare Begünstigung für nicht entnommene Gewinne bringt in diesem Fall ebenfalls eine Steuerersparnis von maximal € 25.000 pro Jahr. Jedoch ist bei der Begünstigung für nicht entnommene Gewinne dieser für sieben Jahre im Betrieb gebunden. Bei vorzeitiger Entnahme, also vor Ablauf von sieben Jahren, kommt es dann zu einer Nachversteuerung.