Gruppenfreistellungsverordnung für die Kfz-Wirtschaft

Das sind die Eckpunkte der neuen Gruppenfreistellungsverordnung:

  • Kombinationen von markenselektiven und gebietsexklusiven Vertriebssystemen werden durch die Verordnung ausgeschlossen. Bei einem selektiven Vertriebssystem kann der Hersteller den Weiterverkauf von Vertragsware an nicht autorisierte Wiederverkäufer unterbinden, was beim exklusiven Vertriebssystem nicht möglich ist.
  • Die Anknüpfung der Verträge an lokale Einzugsgebiete wurde untersagt. Die erbrachte Absatzmenge darf vom Händler im Zukunft nicht auf eine Region bezogen werden.
  • Kfz-Geschäft wurde in Neuwagenverkauf, Ersatzteilverkauf und Werkstättengeschäft neu eingeteilt. Jedes dieser Geschäftsfelder muss in Zukunft vertraglich reguliert werden. Beim Neuwagenverkauf darf der Hersteller dem Händler den Niederlassungsstandort bis 30.9.2005 vorschreiben. Danach kann der Händler selbst bestimmen, in welchem Land er zusätzlich tätig werden will.
  • Bei den Reparaturen sind quantitative Beschränkungen schon seit dem 1.10.2002 verboten. Alle Vertragswerkstätten haben einen Rechtsanspruch auf freien Zugang zu sämtlichen notwendigen technischen Informationen. Den Vertragshändlern dürfen von den Herstellern keine Abnahmeverpflichtungen auferlegt werden, die 30% höher sind als die Abnahmemengen des Vorjahrs.
  • Hersteller dürfen auch weiterhin keine Direktverkäufe durchführen, außer in Gebieten, in denen eine Direktversorgung der Konsumenten nicht gewährleistet ist.
  • Trotz Einkaufsliberalisierung wurde in der neuen Gruppenfreistellungsverordnung eine Bezugspflicht im Reparaturgeschäft festgesetzt.
  • Unternehmensverkäufe der Autohändler dürfen in Zukunft auch ohne die Zustimmung des Herstellers vorgenommen werden.
  • Die Liberalisierungen im Verkauf und im Werkstättenbereich wurden durch die Implementierung von Standards als Zukunftsvoraussetzungen limitiert.
  • Verstärkt wurde auch der Kündigungsschutz der Händler, schriftliche Kündigungen sind ausführlich, objektiv und transparent zu begründen. Die neue Gruppenfreistellungsverordnung gilt bis einschließlich 31.5.2010.