GmbH-Geschäftsführer waren bislang vom Insolvenzentgeltsicherungsgesetz ausgenommen. Deshalb musste für deren Bezüge kein IESG-Zuschlag (0,7% des Gehalts) bezahlt werden. Im Falle einer Insolvenz waren die Bezüge jedoch auch nicht gesichert. Dies wurde nun kürzlich durch den Gesetzgeber für einen Teil der GmbH-Geschäftsführer geändert: Die Bezüge der in einem Arbeitsverhältnis stehenden Geschäftsführer sind ab dem Beitragszeitraum Jänner 2006 IESG-pflichtig. Die Sicherung durch den Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds gilt in diesem Fällen sogar schon bei Insolvenzeröffnungen ab 1.10.2005.