Keine Steuer auf Stipendien?

Grundsätzlich gilt: Stipendien, die im Rahmen einer Schulausbildung oder Studienausbildung gewährt werden, müssen nicht versteuert werden, sofern

  • es sich um Zuschüsse zu wissenschaftlichen Arbeiten handelt, die nicht veröffentlicht oder sonst wirtschaftlich verwertet werden,
  • die Arbeiten nicht im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages oder ergänzend zu einem Dienst- oder Werkvertrag durchgeführt werden und
  • der Gesamtbetrag der Zuschüsse jährlich € 7.272 nicht überschreitet.

Es schadet dabei nicht, wenn der Empfänger eines Stipendiums nebenbei noch eine Beihilfe nach dem Studienförderungsgesetz oder Familienbeihilfe bezieht, solange der Gesamtbetrag von € 7.272 im Jahr nicht überschritten wird. Steuerfrei sind zudem Bezüge oder Beihilfen, die der unmittelbaren Förderung von Kunst, Wissenschaft und Forschung dienen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die zugeflossenen Mittel zum überwiegenden Teil als „Abgeltung von Ausgaben“ des Studierenden dienen. Steuerpflicht für Postgraduates Jedenfalls Steuerpflichtig sind aber Stipendien, die nach Abschluss einer Universitätsausbildung – etwa für ein Postgraduate Studium – bezahlt werden. Das gilt auch für Stipendien, welche im Rahmen des TMR- Programms (Training of Mobility of Researchers) der Europäischen Union gewährt werden, sofern die Vergabe des Stipendiums an einen Ausbildungsauftrag des gastgebenden Institutes anknüpft. Hier handelt es sich stets um ein steuerpflichtiges Erwerbseinkommen. Fortbildung oder Ausbildung? Sämtliche Aufwendungen für ein postgraduales Studium – und diese sind meist beträchtlich – sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Die Aufwendungen müssen dabei allerdings Fortbildungskosten sein; im Rahmen von Ausbildungskosten sind diese nur dann abzugsfähig, wenn sie mit der beruflichen oder einer verwandten Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie klären möchten, ob Sie ein Stipendium versteuern müssen oder Kosten für Aus- und Weiterbildung von der Steuer absetzen können.