Da der Finanzminister in Erwartung dieses Urteils bereits Anfang 2003 das Gesetz vorsorglich geändert hat, wirkt sich das Urteil nur auf Fälle bis März 2003 aus. Für alle offenen Verfahren wurden die Finanzämter nun angewiesen, die Umsatzbesteuerung bis März 2003 nicht vorzunehmen. Liegen für die Vergangenheit bereits rechtskräftige Bescheide vor, kann innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist ein Antrag auf Bescheidberichtigung gestellt werden. Soweit es sich nicht nur um geringfügige Gutschriften handelt, wird das Finanzamt diesen Anträgen stattgeben müssen. Wenden Sie sich in diesem Fall also gleich an uns. Wie sieht’s seit April 2003 aus? Aufgrund einer neuen gesetzlichen Bestimmung werden seit April 2003 wieder sämtliche Kfz-Auslandsleasingverträge mit 20% Umsatzsteuer im Inland belastet. Das gilt auch für alle vor diesem Stichtag abgeschlossenen Leasingverträge. Vermutlich verstößt aber auch diese neue Regelung wieder gegen das EU-Recht, was aber neuerlich vor Gericht bewiesen werden muss. Wer daher den Kampf mit der Finanzverwaltung nicht scheut, für den könnte ein PKW-Leasing im EU-Ausland – etwa in Deutschland – weiterhin attraktiv sein. Tipp für Privatpersonen Auch für Sie kann es sich auszahlen, einen PKW in Deutschland zu leasen – was man bei einigen Automarken über die österreichischen Händler machen kann. Da die deutsche Leasingfirma nur die deutsche Umsatzsteuer in Höhe von 16% verrechnen muss, erspart man sich 4% Umsatzsteuer auf die Leasingraten.