Kosten für zweiten PKW können Betriebsausgaben sein

Im Zuge einer Betriebsprüfung war strittig, ob die Leasingraten für einen zweiten Firmen-PKW, der der mitarbeitenden Ehegattin des Unternehmers zur Verfügung gestellt wurde, als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Das Finanzamt stellte sich auf den Standpunkt, dass das Überlassen eines Firmen PKW nur aus der Nahebeziehung der Dienstnehmerin zum Unternehmer erklärbar ist und daher nicht betrieblich veranlasst sei. Es rechnete daher die Aufwendungen für den zweiten Firmen PKW dem Gewinn wieder hinzu. Dadurch kam es zu einer höheren Einkommensteuerbelastung für den Unternehmer. Wirtschaftlich, angemessen und notwendig Im Rahmen einer Berufung brachte der Unternehmer, der eine Trafik betreibt vor, dass sein Betrieb von 5:15 Uhr bis 12:30 und von 14:00 Uhr bis 18:45 geöffnet habe. Eine Fahrtstrecke vom Wohnort zum Betrieb beträgt 16 Kilometer. Die Trafik wäre mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar.Auch einem fremden Dienstnehmer hätte also ein PKW zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Unabhängige Finanzsenat folgte der Berufung und stellte fest, dass es nicht Sache der Abgabenbehörde ist, zu beurteilen, ob eine Anschaffung wirtschaftlich, angemessen und notwendig ist. Allerdings gilt es zu beachten, dass Unangemessenheit und Unüblichkeit ein Indiz dafür bieten können, dass Aufwendungen tatsächlich privat veranlasst und somit einkommensteuerlich unbeachtlich sind. Im gegenständlichen Fall war aufgrund der Öffnungszeiten und der Entfernung der Trafik vom Wohnort die betriebliche Veranlassung der Anschaffung eines zweiten Firmenfahrzeuges als schlüssig und nachvollziehbar zu erachten. Die Aufwendungen des zweiten Firmen PKW waren daher als Betriebskosten absetzbar.