Krankenstand – Vergütung durch AUVA

Wenn ein Dienstnehmer erkrankt, hat er gegenüber dem Dienstgeber je nach Dauer des Dienstverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Für den Dienstgeber entstehen dabei Kosten, obwohl er keine Arbeitsleistung erhält, die er an Kunden weiterverrechnen könnte. Dies kann insbesondere für kleine Unternehmer eine spürbare Härte darstellen. Seit 1.1.2005 besteht für diese Unternehmer die Möglichkeit, auf Antrag einen Teil des fortgezahlten Entgelts von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erstattet zu bekommen. Für unfallbedingte Krankenstände gibt es diese Möglichkeit bereits seit dem Jahr 2002. Betriebe mit maximal 50 Mitarbeitern Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Betrieb maximal 50 Mitarbeiter hat. Dabei schadet es nicht, wenn der Betrieb unter bestimmten Umständen während des Jahres kurzfristig mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt. Wenn der Krankenstand durch Krankheit verursacht wurde, erfolgt erst ab dem 11. Tag eines Krankenstandes die Vergütung. Wurde der Krankenstand durch einen Unfall verursacht, so steht bereits ab dem ersten Tag die Vergütung zu. Vergütet werden höchstens 6 Wochen je Arbeitsjahr in Höhe der Hälfte des fortgezahlten Entgelts. Ein entsprechender Antrag ist (elektronisch) bei der AUVA zu stellen. Tipp: Hinsichtlich der Vergütung für durch Krankheit verursachte Krankenstände gibt es derzeit noch kein Antragsformular. Halten Sie daher diese Krankenstände für eine spätere Antragstellung evident.