Möglichkeiten der Betriebsübergabe

Um einen möglichst reibungslosen und auch erfolgreichen Übergang zu gewährleisten, ist es unerlässlich, mit der Planung der Nachfolge rechtzeitig zu beginnen. Empfehlenswert sind mindestens 5 bis 10 Jahre vor der eigentlichen Betriebsübergabe. Auch sollten sich während dieser Zeit Übernehmer und Übergeber umfangreich informieren, wobei die Unterstützung von Experten unumgänglich ist. Zunächst muss der Unternehmer Klarheit darüber erlangen, welche Form der Betriebsübergabe für seine individuelle Situation geeignet ist. Die zentralen Fragen beim Verkauf sind zum einen der Verkaufspreis, der fix oder auch für einen gewissen Zeitraum variabel – abhängig vom zukünftigen Unternehmenserfolg – sein kann. Auch die Zahlungsmodalitäten, die in Form von Einmalzahlung, Ratenzahlung, Leibrente oder dauernder Last erfolgen können, müssen bestimmt werden. Bei der Betriebsübergabe auf nahe Angehörige steht oft eine Schenkung zur Diskussion. Dabei sind Überlegungen zur Absicherung des Übergebers und zum anderen zur zeitlichen Planung der Schenkung anzustellen, da eine sukzessive Übergabe durch mehrere Schenkungen oftmals erhebliche Steuervorteile bietet. Übertragung der operativen Tätigkeit Bei einer Verpachtung bleibt der Verpächter Eigentümer des Unternehmens; dem Pächter wird der Betrieb zur Nutzung entgeltlich überlassen. Damit ist dieses Modell keine Betriebsübergabe im Sinne einer endgültigen Trennung vom Unternehmen, da beim Verpächter noch immer ein gewisses Unternehmerrisiko verbleibt und lediglich eine Übertragung der operativen Tätigkeit erfolgt. Oftmals eignet sich das Verpachtungsmodell für eine schrittweise Betriebsübergabe, die in einen Verkauf mündet. Die zentrale Frage bei der Verpachtung ist die Höhe der Pacht, die wiederum fix oder auch variabel – abhängig vom zukünftigen Unternehmenserfolg – sein kann. Auch die Einbringung des Unternehmens in eine neu zu gründende oder bestehende Gesellschaft bietet dem Übergeber rechtliche Rahmenbedingungen, um mit seinem Nachfolger – in welcher Form und für welchen Zeitraum auch immer – noch gemeinsam zu wirken. Möchte der Übergeber sich dann endgültig aus dem Geschäftsleben zurückziehen, bedarf es der Übertragung seiner Geschäftsanteile. Eine Betriebsübergabe durch Vererbung kann aufgrund gesetzlicher Erbfolgeregelungen erfolgen, sollte jedoch für den Fall des unerwarteten Ablebens mittels testamentarischer Erbfolgeregelung noch zu Lebzeiten geplant werden. Mit Experten unternehmensindividuell ausarbeiten Anhand dieser ersten Orientierungshilfe muss ein Betriebsübergabemodell mit einem Experten unternehmensindividuell ausgearbeitet werden, wobei vor allem steuerliche Agenden unter Bedachtnahme auf sämtliche persönliche Umfeldfaktoren des Unternehmers zu berücksichtigen sind.