Neue Luxustangente für PKW ab 1.1.2005

Der Wert von € 34.000 Wert stammt aus dem Jahr 1989. Seit damals ist die Indexposition für Pkw zirka um ein Drittel gestiegen. Das Finanzministerium reagierte auf die Berufungsentscheidung nun mit einer Verordnung. Danach soll die Luxustangente ab 2005 auf € 40.000 angehoben werden. Dabei sind auch Kosten für Sonderausstattungen (z.B. Allradantrieb, Navigationssysteme oder Xenon-Scheinwerfer) auf die Angemessenheitsgrenze anzurechnen. Lediglich selbständig bewertbare Sonderausstattungen wie ein Autotelefon gehören – wie bisher – nicht zu den Anschaffungskosten. Gebraucht- und Leasingwägen Bei Gebrauchtwagen, die nicht mehr als fünf Jahre nach ihrer Erstzulassung angeschafft wurden, hat eine Kürzung der Aufwendungen oder Ausgaben auf Grund der Verhältnisse zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges zu erfolgen, sofern der Neupreis die Angemessenheitsgrenze übersteigt. Bei Gebrauchtwagen, die mehr als fünf Jahre nach ihrer Erstzulassung angeschafft wurden, ist die Angemessenheitsgrenze auf die aktuellen Anschaffungskosten anzuwenden. Für Leasingfahrzeuge gelten dieselben oben beschriebenen Grundsätze. Dabei ist von den Anschaffungskosten auszugehen, die der Berechnung der Leasingrate zugrunde gelegt wurden. Übersteigen diese Anschaffungskosten die Angemessenheitsgrenze, so ist die Leasingrate aliquot zu kürzen. Automatische Anpassung Das Finanzministerium plant eine automatische Anpassung der Angemessenheitsgrenze. Eine neuerliche Anhebung der Luxustangente soll erst dann stattfinden, wenn aufgrund der Erhöhung des Verbraucherpreisindex für Pkw die ab nächstem Jahr gültige Angemessenheitsgrenze von € 40.000 auf € 46.000 stattfindet. Die Erhöhung der Angemessenheitsgrenze hat aber auch unangenehme Auswirkungen auf die Autoprivatnutzung der Dienstnehmer. Hier wird der monatliche Maximalsachbezug ab 2005 auf € 600 erhöht.