Neue Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer ab 2007

Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer mit Sitz oder Wohnsitz in Österreich, dessen Umsätze jährlich nicht mehr als € 22.000 (2007: € 30.000) betragen. Kleinunternehmer haben das Wahlrecht, ihre Umsätze mit Umsatzsteuer zu verrechnen, oder aber von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen und ihre Umsätze ohne Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Dann verlieren sie allerdings auch den Vorsteuerabzug.

Die Grenze von € 22.000 (2007: € 30.000) ist ein Nettobetrag. Erbringt ein Unternehmer etwa ausschließlich Umsätze, die der 20%igen Umsatzsteuer unterliegen, wird ab 2007 erst bei Einnahmen über € 36.000 diese Grenze überschritten. Außerdem ist einmal in fünf Jahren eine Überschreitung der Grenze um maximal 15% erlaubt. Einmalig dürfen die Einnahmen daher sogar € 41.400 (= € 30.000 + 20% Umsatzsteuer + 15% erlaubte Überschreitung) betragen.

Wann ist die Kleinunternehmerregelung vorteilhaft?

Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Unternehmer, dessen Umsätze unter der maßgeblichen Grenze liegen, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Ansonsten muss der Unternehmer einen so genannten „Regelbesteuerungsantrag“ stellen. Ein solcher Antrag bindet den Unternehmer für das Jahr in dem der Antrag gestellt wurde und für weitere vier Jahre. Danach kann die Optionserklärung widerrufen werden.

Die Frage, ob ein Regelbesteuerungsantrag vorteilhaft ist, kann nicht pauschal beantwortet werden; die Entscheidung ist immer vom Einzelfall abhängig. Es hängt etwa davon ab, ob vorrangig Leistungen an Private oder an Unternehmer ohne Vorsteuerabzug (wie beispielsweise Ärzte oder andere Kleinunternehmer) erbracht werden. Dann kann die Leistung am Markt durch Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer günstiger angeboten werden. Andererseits wird in Fällen, in denen hohe Vorsteuerbeträge anfallen, die ein Kleinunternehmer nicht abziehen kann, die Regelbesteuerung die bessere Alternative sein. Wir rechnen Ihnen gerne aus, wie Sie besser abschneiden.