Lohnsteuerfreiheit von kollektivvertraglichen Reisekostenentschädigungen
Reisekostenentschädigungen, die an Dienstnehmer gezahlt werden, unterliegen als Aufwandersatz nicht der Lohnsteuer.
Reisekostenentschädigungen, die an Dienstnehmer gezahlt werden, unterliegen als Aufwandersatz nicht der Lohnsteuer.
Nur wenn Sponsorzahlungen aus wirtschaftlichen Erwägungen erfolgen und private Motive ausgeschlossen sind, gewährt die Finanz den Abzug als Betriebsausgabe.
Die an land- und forstwirtschaftliche Betriebe rückerstattete Mineralölsteuer ist als Aufwandsminderung zu beurteilen. Das hat die Finanz nun festgelegt.
Neue Werte für die Lohnverrechnung 2007
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Bestimmungen zur Wertpapierdeckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen aufgehoben.
Fiskus und Sozialversicherung zeigen bei Weihnachtsgeschenken Einsehen und stellen Sachzuwendungen an Dienstnehmer bis zu einer Höhe von € 186 jährlich je Mitar...
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes dürfen pauschalierte Land- und Forstwirte anlässlich der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes bzw. ...
Nicht selten haben Unternehmen in Form einer betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich für die Pension ihrer Mitarbeiter vorgesorgt. Wie aber kommt der Unternehme...