Pensionsvorsorge für Geschäftsführer und leitende Angestellte

Die steigende Lebenserwartung und eine mangelhafte Geburtenrate stellen den Staat bei der Finanzierbarkeit der Pensionssysteme vor große Probleme. Da das Versorgungsniveau aus der gesetzlichen Pensionsversicherung immer weiter abgesenkt werden muss, gewinnt die private und betriebliche Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung. Firmenpensionszusage Eine vom Unternehmen gewährte Firmenpensionszusage kann leistungsorientiert oder beitragsorientiert sein. Bei der leistungsorientierten Zusage sagt das Unternehmen eine bestimmte Höhe der Alterspension zu, während bei der beitragsorientierten Zusage die angesparten Beträge im Mittelpunkt stehen. Für die steuerliche Anerkennung des Pensionsmodells ist jedenfalls erforderlich, dass die Pensionszusage schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich abgeschlossen wird. Die Auszahlung der Pension muss in Rentenform erfolgen und darf 80 % des letzten laufenden Aktivbezuges nicht übersteigen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Pensionszusage ist zu beachten, dass die voraussichtliche Ertragsentwicklung des Unternehmens die Pensionszusage erlaubt und dass zwischen Zusage und Antritt der Pension mindestens sieben Jahre vergehen müssen. Geschäftsführer sollten sich daher nicht erst kurz vor der Pensionierung über die betriebliche Pensionsvorsorge Gedanken machen. Auch darf die Pensionszusage nicht zu einer Besserstellung gegenüber der Aktivitätszeit führen. Die zugesagte Pension darf einschließlich der Sozialversicherungspension nicht höher sein als der Aktivlohn im Zeitpunkt des Pensionsantritts. Rückdeckungsversicherung Für die Firmenpension ist in der Bilanz des Unternehmens eine Pensionsrückstellung zu dotieren, wobei die Vorjahresrückstellung zu 50 % mit Wertpapieren zu decken ist. Zur Sicherstellung kann eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen werden. Dabei ist aber nur der Unternehmer und nicht der versicherte Arbeitnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen bezugsberechtigt. Die Rückdeckungsversicherung führt in der Regel aber zu einer Steuerbelastung. Die Nachteile der Rückdeckungsversicherung liegen auch darin, dass die liquiden Mittel in der Ansparphase gebunden sind und daher nicht für andere Veranlagungsformen oder für andere Investitionserfordernisse im Unternehmen zur Verfügung stehen. Die Rückdeckungsversicherung sichert aber die für die Pensionszahlungen notwendige Liquidität zum erforderlichen Zeitpunkt. Vorteile für das Unternehmen Der jährliche Aufbau der Pensionsrückstellung mindert den Gewinn und führt zu einer Steuerersparnis der Gesellschaft. Die Versteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase bei der begünstigten Person. Da weder Lohnnebenkosten noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen, stellen Firmenpensionen eine steuerschonende Alternative zu Gehaltserhöhungen dar. Die Gewährung einer Firmenpension ist auch ein sehr gutes Mittel zur Bindung von leitenden Angestellten an das Unternehmen, da bei Selbstkündigung durch den Dienstnehmer die Ansprüche aus der Firmenpension verloren gehen. Durch die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten von beitragsorientierten Pensionszusagen sind Firmenpensionen zudem ein ausgezeichnetes Instrumentarium zur Gestaltung von erfolgsorientierten Vergütungen für leitende Angestellte. Vorteile für den Angestellten Firmenpensionen können verhindern, dass es nach der Aktivzeit zu erheblichen Einkommensminderungen kommt. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung bietet die Firmenpension den Vorteil, dass in der Ansparphase weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Die Versteuerung der Leistung erfolgt erst in der Auszahlungsphase und daher in der Regel mit einem niedrigeren Steuersatz als in der Aktivphase. Wird zusätzlich eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, so kann auch Vorsorge für die Gattin oder für den Fall der Berufsunfähigkeit getroffen werden. Ein auf den Anwartschaftsberechtigten ausgestelltes persönliches Pfandrecht auf die Wertpapierdeckung und auf die Versicherungsdeckung (bei zusätzlichem Abschluss einer Rückdeckungsversicherung) macht die Altersversorgung zudem unabhängig vom wirtschaftlichen Schicksal des Unternehmens. Betriebliche Pensionsmodelle können sowohl für das Unternehmen als auch für die begünstigte Person zahlreiche Vorteile bieten. Lassen Sie es sich vorrechnen, wir beraten Sie gerne.