Sparbuchschenkung weiterhin steuerfrei

Mit 1. Juli 2002 ist die Anonymität bei Sparbüchern endgültig gefallen. Die damit einhergehende Schenkungssteuerbefreiung bleibt allerdings noch bis 31. Dezember 2002 erhalten. Die bisherigen Erfahrungen haben nämlich gezeigt, dass die ursprüngliche Frist für die Schenkungssteuerbefreiung zu kurz war. Deshalb wurde sie jetzt um ein halbes Jahr verlängert. Die entsprechenden Änderungen im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz wurden am 10. Juli 2002 im Parlament beschlossen. Fall der Anonymität Stichtag für den Fall der Anonymität war ja der 31.10.2000. Die von der EU- Kommission angedrohte Klage vor dem EUGH und das Ultimatum der Internationalen Geldwäschebehörde haben dazu geführt, dass das anonyme Sparbuch definitiv abgeschafft worden ist. Hätte Österreich keine entsprechenden Maßnahmen gesetzt, so wäre es als Mitglied von der Internationalen Geldwäschebehörde ausgeschlossen worden, was mit einem beträchtlichen Imageverlust verbunden gewesen wäre. Behebung vom anonymen Sparbuch Seit dem 1.11.2000 können Sparbücher daher nur mit einer Legitimation des Sparers eröffnet werden, auf bestehende anonyme Sparbücher dürfen keine Einzahlungen mehr gutgeschrieben werden. Eine Behebung vom anonymen Sparbuch war aber noch bis zum 30.6.2002 möglich. Um diese unpopulären Maßnahmen etwas zu lindern, hat der österreichische Gesetzgeber eine Schenkungssteuerbefreiung geschaffen, die eigentlich am 30.6.2002 ausgelaufen wäre. Durch die Verlängerung bleiben also noch ein paar Monate Zeit, um eventuelle „Schäfchen ins Trockene zu bringen“.