Der Forschungsfreibetrag ist ein bestimmter Prozentsatz von den Aufwendungen, die der Steuerpflichtige für Forschungszecke macht. Er stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die den steuerlichen Gewinn mindert. Derzeit gibt es zwei Arten von Forschungsfreibeträgen: Forschungsfreibetrag für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen Der FFB für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen beträgt 25%. Für Forschungsaufwendungen, die höher sind als der Durchschnitt der Forschungsaufwendungen der letzten 3 Wirtschaftsjahre, stehen sogar 35% Forschungsfreibetrag zu. Dadurch sollen Unternehmen begünstigt werden, die patentierte Erfindungen machen. Somit ist die Zahl der begünstigten Steuerpflichtigen relativ gering. Forschungsfreibetrag für Forschung und experimentelle Entwicklung Der FFB für Forschung und experimentelle Entwicklung beträgt grundsätzlich 25%. Sollte der Steuerpflichtige im betreffenden Wirtschaftsjahr keinen Gewinn haben, dann kann er statt des Forschungsfreibetrages eine Forschungsprämie von 8% der Forschungsaufwendungen beantragen. Die Forschungsprämie wird dem Steuerpflichtigen vom Finanzamt überwiesen. Begünstigte sind Steuerpflichtige, die Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung tätigen. Der Anwendungsbereich dieses Forschungsfreibetrages ist dabei recht weit gefasst. In der EDV-Branche sind etwa Aufwendungen für die Entwicklung von Betriebssystemen, Programmiersprachen, Datenverarbeitungssystemen, Kommunikationssoftware, die Entwicklung von Internet-Technologien oder Softwaretools in spezialisierten Einsatzbereichen wie Bildbearbeitung begünstigt. Aber auch die Entwicklung von künstlicher Intelligenz, die Simulation und anderes mehr. Nicht begünstigt sind hingegen die Erstellung von Standardsoftware, die bereits bekannte Methoden und existierende Softwaretools verwenden oder die Anpassung von existierender Software ohne wesentliche Veränderung der Struktur oder des Ablaufes. Beispiel: Begünstigte Forschungsaufwendungen € 10.000 Der Forschungsfreibetrag von € 2.500 führt je nach Höhe des Einkommens zu einer Steuerersparnis von € 0 bis € 1.250. Alternativ dazu kann beantragt werden, dass das Finanzamt die Forschungsprämie im Betrag von € 800 überweist.