Die Steuerfreiheit soll – wie von Staatssekretär Alfred Finz überraschend am Silvestertag 2002 angekündigt – für das gesamte heurige Jahr weiter gelten. Laut dem vorliegendem Gesetzesentwurf soll aber die Befreiung bei Zuwendungen an entfernte Verwandte und Fremde – also auch an Lebensgefährten – nur bis zur Höhe von € 100.000 gelten. Da viele Kunden – nach Aussage der Banken – im Glauben an eine uneingeschränkte Steuerfreiheit im neuen Jahr Schenkungen vorgenommen hätten, soll die Steuerpflicht aber nur für Großschenkungen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes – voraussichtlich im März – vorgenommen werden. Lückenloser Übergang geplant Die mit 31. Dezember 2002 ausgelaufene Steuerbefreiung für Sparbuchschenkungen innerhalb der Steuerklassen I bis IV – das betrifft Verwandte und Adoptivkinder – soll dagegen uneingeschränkt bis Ende 2003 verlängert werden. Der Zeitpunkt des endgültigen Beschlusses im Parlament ist zur Zeit noch nicht absehbar. Im vorliegenden Entwurf ist aber ein rückwirkendes Inkrafttreten der Verlängerung mit 1. Jänner 2002 vorgesehen, sodass es zu keiner Unterbrechung der Steuerfreiheit kommen sollte.