Im so genannten „Vorabentscheidungsverfahren“ wurde angefragt, ob das Gemeinschaftsrecht der derzeit gültigen Regelung entgegensteht. Momentan kann man bei Dividenden aus inländischen Aktien wählen, ob diese einer Besteuerung von 25 % unterzogen werden, oder ob sie mit einem Steuersatz in Höhe der Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittsteuersatzes versteuert werden, während Dividenden aus ausländischen Aktien stets mit dem „normalen“ Einkommensteuersatz zu versteuern sind. Beeinträchtigung der Kapitalverkehrsfreiheit Dass diese österreichische Regelung eine unzulässige Beeinträchtigung der Kapitalverkehrsfreiheit beinhaltet, scheint aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sehr wahrscheinlich. Um das Problem zu lösen, hat der Verwaltungsgerichtshof gleich vorgeschlagen, dass die Körperschaftsteuer, die von einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in anderen EU Mitgliedstaaten oder in Drittländern in ihrem Ansässigkeitsstaat entrichtet wird, anteilig auf die österreichische Einkommensteuer des Dividendenbeziehers angerechnet wird. Rechtsmittel einbringen lassen Vorerst gilt es die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten. Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Vollbesteuerung von ausländischen Dividendenerträgen empfehlen wir allen betroffenen Steuerpflichtigen, Rechtsmittel von uns einbringen zu lassen und laufende Rechtsmittel weiter zu betreiben.