Seit dem Schlussantrag des Generalanwaltes zur Causa des grenzüberschreitenden Leasings steht so gut wie fest, dass die österreichische Gesetzeslage EU-widrig ist. Wenn Sie also etwa in Deutschland ein Auto leasen, wären daher nur mehr die deutschen Umsatzsteuergesetze maßgeblich. Eine „Nachversteuerung“ in Österreich hätte zu unterbleiben. Hintertürl des Finanzministers Da der Finanzminister bei EU-konformer Anwendung dieser Bestimmung größere Steuerausfälle befürchtet, hat er sich auch schon „ein Hintertürl“ gesucht: aus „konjunkturellen Gründen“ möchte er zeitlich befristet das Recht auf Vorsteuerabzug weiterhin ausschließen. Das dazu notwendige Konsultationsverfahren ist bereits durchgeführt. Dadurch soll es zu einer Verlängerung der EU-widrigen Eigenverbrauchsbesteuerung bis Ende 2005 kommen. Bis dahin erwartet der Fiskus nämlich eine Änderung der EU-Richtlinie, sodass die „österreichische Praxis“ weiter angewendet werden kann. Abschreckung potentieller Leasingnehmer durch die Finanz? Der Vorsteuerausschluss für aus dem Ausland geleaste PKW „aus Konjunkturgründen“ ist aber wohl wiederum nicht EU-konform, da es sich eher um Strukturanpassungsmaßnahmen zur Verringerung des Haushaltsdefizits in den Jahren 2003 bis 2005 handeln dürfte. Für den österreichischen Leasing-Nehmer hieße das, dass bis zur Änderung der EU-Richtlinie eine „Nachversteuerung“ des PKW-Auslandsleasings und der Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Unternehmer zu unterbleiben hätte. Offensichtlich hofft die österreichische Verwaltung, dass potentielle Interessenten wegen der immer noch bestehenden Rechtsunsicherheit von einem PKW-Auslandsleasing abgeschreckt werden. Wie Sie als Leasing-Nehmer den Leasingvertrag gestalten sollten, um den maximalen Umsatzsteuervorteil zu lukrieren oder Ihr steuerliches Risiko zu minimieren, besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.