Vorzeitige Abschreibung und Sonderprämie für hochwassergeschädigte Unternehmen

Ein Aspekt dieses Hilfsprogramms sind steuerliche Erleichterungen für hochwassergeschädigte Unternehmen. Von der Finanzverwaltung wurde etwa für die im Jahr 2005 und 2006 erforderlichen Ersatzbeschaffungen von durch Hochwasser zerstörte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine vorzeitige Abschreibung der Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgesehen. Diese wird für den Zeitraum 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2006 12 % bei der Herstellung von Gebäuden und 20 % bei der Anschaffung oder Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter (Büromöbel, PCs) betragen. Die vorzeitige Abschreibung gilt für Ersatzbeschaffungen, die aufgrund der Hochwasserschäden des Sommers 2005 erforderlich geworden sind. Steuerstundung Die vorzeitige Abschreibung kann neben der jährlichen Abschreibung beansprucht werden. Es entsteht also in den Jahren, in denen die vorzeitige Abschreibung angesetzt wird, steuerlich ein höherer Aufwand. In den letzten Jahren der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wird der Aufwand dann vermindert. Die vorzeitige Abschreibung bewirkt daher eine Steuerstundung. Vorteile bringt die vorzeitige Abschreibung aber nur Unternehmen, die auch Gewinne erwirtschaften. Damit auch hochwassergeschädigte Unternehmen, die Verluste erwirtschaften, nicht leer ausgehen, kann anstelle der befristeten vorzeitigen Abschreibung eine befristete Sonderprämie für die Herstellung von Gebäuden oder die Anschaffung sonstiger Wirtschaftsgüter beansprucht werden. Die Prämie beträgt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften 5 % bei der Herstellung von Gebäuden und 10 % bei der Anschaffung oder Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter. Für GmbHs wird sie 3 % (bei Gebäuden) und 5 % (bei sonstigen Wirtschaftsgütern) betragen. Die Sonderprämie wird dem Steuerkonto des Antragstellers gutgeschrieben.