Was bringt uns die erste Etappe der „großen“ Steuerreform?

Die von Experten des Finanzministeriums erarbeitete Regierungsvorlage sieht für das Jahr 2004 folgende Steuererleichterungen vor:

  • Durch eine Erhöhung des allgemeinen Steuerabsetzbetrages sollen die unteren und mittleren Einkommen entlastet werden. Diese Maßnahme würde zu einer vollständigen Steuerentlastung für Brutto-Jahreseinkommen bis zu € 14.500 führen, was für Kleinverdiener jährlich etwa € 500 bringen könnte. Da sich der allgemeine Absetzbetrag bei steigenden Einkommen verringert, würde sich diese Steuerentlastung ab Jahreseinkommen von € 21.800 nicht mehr auswirken.
  • Zur Förderung der Eigenkapitalbildung in Unternehmen soll eine begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (halber Einkommensteuersatz, mindestens jedoch 20%) im Rahmen eines jährlichen Wahlrechtes eingeführt werden.
  • Alle vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer können sich über die Abschaffung der 13. Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung freuen. Als einzige Maßnahme der Steuerreform 2004 wird dies bereits 2003 voll wirksam. Durch diese Sondervorauszahlung mussten Unternehmer jeweils bis 15. Dezember des Jahres dem Staat einen quasi zinsenlosen Kredit gewähren. Das war umso problematischer, als durch Zahlung des Weihnachtsgeldes die Liquiditätssituation vieler Unternehmen in dieser Zeit ohnehin schon sehr angespannt war.
  • Studiengebühren für ein ordentliches Universitätsstudium sollen ab 2004 als Aus- bzw. Fortbildungskosten unter der Voraussetzung abzugsfähig sein, dass der Studierende eine aktive berufliche Tätigkeit ausübt und das Studienergebnis im Rahme dieser Tätigkeit einsetzen kann.
  • Zur Förderung der Internetnutzung sollen Anschlusskosten und Grundgebühren im Bereich der Breitbandtechnologie zeitlich befristet bis 31.12.2004 als Sonderausgabe abzugsfähig sein. Der Internetanschlussvertrag darf jedoch erst nach dem 30.6.2003 abgeschlossen werden.
  • Entlastung im Bereich der Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmer.
  • Änderungen bei der Besteuerung ausländischer Investmentfonds mit dem Ziel der Besteuerung der ausländischen Kapitalerträge mit einem einheitlichen Satz von 25%. Derzeit unterliegen diese Einkünfte noch dem normalen Tarifsteuersatz bis zu 50%.
  • Steuerbelastungen ergeben sich hingegen durch die Erhöhung der Energiesteuern und der Mineralölsteuer.

Das weitaus größere Stück des Kuchens wird aber erst im Jahr 2005 verteilt. Weitere 2,5 Milliarden Euro an Nettoentlastung soll uns dann die zweite Etappe der Steuerreform bringen.