Was ist dran am neuen Kindergeld?

Die Änderungen zum Kindergeld werden mit 1.1.2002 in Kraft treten und gelten dann für Geburten ab dem 1.1.2002. Kindergeld in der Höhe von monatlich S 6.000,– (€ 436,–) wird pro Kind immer nur ein Elternteil beziehen dürfen, wobei dem haushaltsführenden Elternteil ein Vorrecht eingeräumt wird. Bei Mehrlingsgeburten will der Finanzminister allerdings knauserig sein: für sie kann nur ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Voraussetzung für das Kindergeld ist, dass

  1. für das Kind ein Anspruch auf Familienbeihilfe nach dem Familienlasten-Ausgleichsgesetz (FLAG) besteht,
  2. der das Kindergeld beziehende Elternteil mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und nicht mehr als € 14.600,– im Jahr dazuverdient.

Der Anspruch auf Kindergeld wird ruhen, solange Anspruch auf Wochengeld oder eine gleichartige Leistung besteht, oder der Bezieher für mindestens 3 Monate im Ausland lebt. Mutter-Kind-Pass Voller Anspruch auf Kindergeld wird aber nur bestehen, wenn während der Schwangerschaft 5 Untersuchungen der werdenden Mutter und nach der Geburt 5 Untersuchungen des Kindes durchgeführt werden. Diese müssen bis zum 20. Lebensmonat des Kindes nachgewiesen werden. Wie viel darf man dazuverdienen? Die Zuverdienstgrenze wird von der Geringfügigkeitsgrenze von monatlich S 4.076,– (€ 296,–) auf S 200.900,– (€ 14.600,–) jährlich ausgedehnt. Maßgebend ist dabei der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Einkünfte. Diese lassen Sie am besten von uns berechnen, denn die gesetzliche Regelung ist hier etwas kompliziert. Zuschüsse zum Kindergeld Alleinstehende Elternteile, verheiratete Paare und Paare in Lebensgemeinschaft erhalten einen Zuschuss zum Kindergeld, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Anspruchsdauer beträgt 21/2 Jahre oder sogar 3 Jahre, wenn die Kinderbetreuung durch die Eltern geteilt wird. Insgesamt also erfreuliche Nachrichten vom Fiskus für das kommende Jahr – zumindest für Familien mit Babywunsch. Gerne geben wir Ihnen Auskunft, ob Sie aufgrund Ihrer individuellen Einkünfte auch einen Zuschuss zum Kindergeld bekommen können. Details zum Kindergeld

  • In der Pensionsversicherung werden 1 1/2 Jahre pro Kind als Beitragszeit, weitere 2 1/2 Jahre als Ersatzzeit anerkannt.
  • Für Kinder, die zwischen dem 1.7.2000 und dem 1.1.2002 geboren wurden/werden, gibt es die Möglichkeit, das Karenz-/Kinderbetreuungsgeld bis zu einer Gesamtdauer von 2 1/2 bzw. 3 Jahren zu beziehen.

Achtung! Es wurde eine Frist festgelegt für Mütter und Väter, deren Kinder nach dem 30.6.2000 und vor dem 7.8.2001 (Kundmachung des neuen Gesetzes) geboren wurden: Diese können bis 6.11.2001 ihrem Dienstgeber mitteilen, dass sie die Karenz bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes in Anspruch nehmen wollen.