Die Konkurseröffnung wird durch Veröffentlichung und durch Eintragung in die Insolvenzdatei bekannt gegeben. Das Konkursgericht bestellt einen Masseverwalter und muss gleichzeitig mit der Konkurseröffnung alle Maßnahmen treffen, die zur Sicherung der Masse und zur Fortführung des Unternehmens dienen. Außerdem führt der Masseverwalter ein Massekonto und überwacht sämtliche Ein- und Auszahlungen. Postsperre und Zinsstopp Es tritt eine Postsperre in Kraft wodurch der Masseverwalter Einblick in die gesamte Geschäftspost erhält. Auf Grund des Grundsatzes der Gleichbehandlung gilt ab Konkurseröffnung ein Zinsstopp, weiters eine Prozess- und Exekutionssperre. Die Verbindlichkeiten werden somit auf den Stand zur Konkurseröffnung „eingefroren“ und von den Gläubigern bei Gericht angemeldet. In der Folge hat der Masseverwalter eine Entscheidung über die Fortführung oder Schließung und Verwertung des Unternehmens zu treffen und dies im Zuge der Berichtstagsatzung (zwischen dem 60. und 90. Tag nach Konkurseröffnung) dem Gericht und den Gläubigern mitzuteilen. In der Regel wird gleichzeitig mit der Berichtstagsatzung auch die sogenannte „Prüfungstagsatzung“ abgehalten. Dabei werden die Forderungen der Gläubiger anerkannt oder bestritten. Der aktuelle Schuldenstand ist somit bekannt. Wann gelingt die Sanierung? Sollte das Unternehmen positiv wirtschaften und die Fortführung daher im Sinne der Gläubiger sinnvoll sein, so kann der Gemeinschuldner binnen 14tägiger Frist nach der Berichtstagsatzung einen Zwangsausgleichsantrag mit einer 20prozentigen Mindestquote zahlbar binnen 2 Jahren einbringen. Wird dieser Zwangsausgleichsantrag (etwa 6 Wochen später) im Zuge einer „Zwangsausgleichstagsatzung“ von den Gläubigern angenommen (3/4 Kapitalmehrheit, ½ Kopfmehrheit) so wird das Konkursverfahren nach einigen Wochen aufgehoben und das Unternehmen besteht weiter. Gelingt dies nicht wird sämtliches Vermögen verwertet und letztendlich an die Gläubiger eine „Zerschlagungsquote“ verteilt. Fortführungswürdigkeit eines Unternehmens Die wesentlichen Risiken eines Konkursverfahrens liegen somit in der Frage der Fortführungswürdigkeit eines Unternehmens. Es bedarf großer Anstrengungen, um die Ursachen der Insolvenz auszumerzen und Maßnahmen zu erarbeiten, welche die Fortführungswürdigkeit eines Unternehmens gewährleisten.