Zukunftsvorsorge durch Gehaltsumwandlung

Insbesondere müssen: alle Mitarbeiter oder zumindest bestimmte Gruppen diese Zukunftssicherungsmaßnahme angeboten bekommen. Begünstigter der Versicherung muss der Mitarbeiter selbst sein und die Einzahlung muss durch den Dienstgeber erfolgen. Maximal können im Jahr € 300 pro Dienstnehmer in eine Versicherung sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei eingezahlt werden. Gehaltsbestandteil in Versicherung einzahlen Meist wird zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer vereinbart, dass ein Gehaltsbestandteil künftig in eine Versicherung eingezahlt werden soll. Es wird also ein Teil des Bruttoentgeltes umgewandelt. Diese Gehaltsumwandlung ist, wenn die allgemeinen Kriterien erfüllt sind, jedenfalls lohnsteuerfrei. Sozialversicherungspflicht Stimmt ein Dienstnehmer zu, dass ein Teil der nächst folgenden kollektivvertraglich vorgesehenen Ist-Gehaltserhöhung nicht mit dem Arbeitslohn ausbezahlt wird, sondern vom Dienstgeber für den Dienstnehmer (als seine Beteiligung) in eine Pensionsvorsorge als Maßnahme zur Zukunftssicherung einbezahlt wird, liegt keine Umwandlung eines Entgeltanspruches des Dienstnehmers in einen Beitrag des Dienstgebers zur Zukunftssicherung vor, sondern eine bloße Einkommensverwendung durch den Dienstnehmer. Der vom Dienstgeber für den Dienstnehmer in die Zukunftssicherung einbezahlte Entgeltteil unterliegt somit der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.