Zuschussregelungen bei Entgeltfortzahlung für Krankenstände

Dienstgeber mit maximal 50 Dienstnehmern erhalten die Hälfte der Entgeltfortzahlung für Krankenstände von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt erstattet. Bisher war diese Regelung auf Unfälle beschränkt; mit 1.1.2005 erfolgte aber eine Ausweitung auf alle Krankenstände. Für die ersten 10 Kalendertage der Krankheit gibt es jedoch keine Erstattung. Bei Unfällen werden alle Entgeltfortzahlungstage mit 50 % gefördert, wenn der daraus resultierende Krankenstand länger als drei Tage dauert. Die Regelung gilt nicht nur für Arbeiter, sondern auch für Angestellte und Lehrlinge.