Alle Steuerpflichtigen, die im Jahr 2004 mehr investieren als im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2003, erhalten vom Finanzamt 10 % des „Investitionszuwachses“ – das ist jener Betrag um den die Investitionen des Jahres 2004 höher sind, als der eben angesprochene Durchschnitt – als Investitionszuwachsprämie gutgeschrieben. Diese Gutschrift erfolgt auf Ihr Abgabenkonto und ist einkommen- und körperschaftsteuerfrei. Was müssen Sie beachten, um diese Förderung nützen zu können? Gefördert wird nur die Investition in neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter, welche in einer inländischen Betriebsstätte verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind leider immaterielle Wirtschaftsgüter (auch Standardsoftware wie etwa Microsoft Office), Gebäudeinvestitionen und – wie üblich – auch PKWs und Kombis. Zu beachten ist hier, dass vorsteuerabzugsberechtigte Fahrzeuge (wie etwa Chrysler Voyager und andere) durchaus prämienbegünstigt sind, da sie nicht PKWs oder Kombis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind. Die Investitionszuwachsprämie muss spätestens gemeinsam mit den Steuererklärungen für 2004 mit einem gesonderten Formular beantragt werden. Jungunternehmer profitieren besonders von der Zuwachsprämie. Denn in Ermangelung von Vorjahren bekommen sie die 10% direkt von den Investitionen des Jahres 2004 gutgeschrieben! Denken Sie daran: Am 32. Dezember ist es zu spät!