13. Umsatzsteuervorauszahlung wird schon 2003 abgeschafft

Schon in diesem Jahr kommt allen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen der von der Regierung beschlossene Wegfall der 13. Umsatzsteuervorauszahlung zugute. Von den betroffenen Unternehmern wurde dies ja immer wieder urgiert. Zu Recht konnte keiner Verständnis dafür aufbringen, dem Finanzminister regelmäßig ein zinsenloses Darlehen abzuliefern, noch dazu zu einem Zeitpunkt, wo die Betriebe durch die Zahlung des 14. Gehalts oft in Liquiditätsprobleme kamen. Jetzt wird also endlich dafür gesorgt, dass auch für Unternehmer das Jahr wieder 12 Monate hat. Bisher mussten Firmen jeweils vor Jahresende die Vorauszahlung in Höhe eines Monatsbetrages leisten, konnten diese nach Jahresbeginn aber wieder zurückfordern. Wer die 13. Umsatzsteuervorauszahlung nicht rechtzeitig entrichtet hatte, musste seine Umsatzsteuervoranmeldungen dann ein Monat früher abgeben. Und das ein ganzes Jahr lang.